Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Rosenhof
Sehr geehrter Gast: Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, dazu gehört auch, dass Sie wissen sollten, welche Leistungen erbringen wir, wofür wir stehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Geltungsbereich:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt bei Veranstaltungen durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltungen). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
4. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung der Hotelzimmer ist 24 Stunden vor Anreise möglich, alle zu spät getätigten Stornierungen oder nicht Anreisen werden mit 100% des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt.
Kostenfreie Stornierung für Gruppen ab 5 Personen ist bis 5 Tage vor Anreise mögliche, zu spät getätigte Reservierungen oder nicht Anreisen werden mit 100% des gesamten Aufenthalts berechnet.
Alle HotDeal Buchungen sind nicht kostenfrei stornierbar oder umbuchbar.
Gutscheine
Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von 1 Jahr nach Ausstellungsdatum.
Leistungen und Zahlungen
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen und übernimmt auch Bezahlung der Rechnung, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind dem Hotel die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde eine spätere Abreisezeit vereinbart.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Veranstalters.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum für Veranstaltungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kredit-Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
9. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.
Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tagsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist.
die überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vom Veranstalter oder Gast weiter- oder untervermietet werden.
3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob-fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Veranstalters
1. Ein Rücktritt des Veranstalters ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die Leistungen mit 80 Prozent vom ursprünglich vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen, soferne eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Optionsdaten
1. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 Prozent wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 Prozent zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung brechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellung- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.